Eine mögliche Vorlage für ein Entschuldigungsschreiben finden Sie unter Schule>Formulare.

Liebe Eltern,


im Umgang mit Krankheitstagen haben wir folgende Regelungen an unserer Schule festgelegt:


1. Die Kinder müssen am 1. Krankheitstag bei anderen Schülerinnen und Schüler, telefonisch bis spätestens 8:00 Uhr im Sekretariat oder nach Absprache bei der Klassenlehrkraft formlos krankgemeldet werden.

2. Am 1. Genesungstag muss eine schriftliche Entschuldigung der Eltern vorgelegt werden, kann auch im Hausaufgabenheft erfolgen.

3. Die Klassenkonferenz beschließt in begründeten Einzelfällen eine individuelle Regelung für Schülerinnen und Schüler in Form der Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung.

4. Am letzten Schultag vor den Ferien oder am ersten Tag nach den Ferien muss eine schriftliche Entschuldigung während der Unterrichtszeit in Papierform von einem Elternteil in der Schule abgegeben werden.

Erfolgt diese Abgabe nicht, gilt das Fehlen als unentschuldigt. Als Folge kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden und nach Beschluss der Klassenkonferenz für zukünftige Fehltage an diesen Tagen die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung eingefordert werden.

Beurlaubungen

V: Urlaub in Verbindung mit Ferien

Schülerinnen und Schüler können unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt nur in Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen* beurlaubt werden. Entsprechende Anträge sind von den Eltern grundsätzlich spätestens vier Wochen vor dem Beginn der Beurlaubung (wenn sie vor einem Ferienabschnitt liegt) bzw. spätestens vier Wochen vor dem Beginn des jeweiligen Ferienabschnitts (wenn die Beurlaubung nach dem Ferienabschnitt liegt) bei der Schulleiterin schriftlich zu stellen und zu begründen.

Die Schulleiterin entscheidet über die Beurlaubung. Der Antrag mit Entscheidungsvermerk ist zu den Schülerakten zu nehmen.

*Wichtige Gründe können sein: Familiäre Anlässe, sportliche Wettkämpfe Ihres Kindes, Teilnahmen an besonderen Veranstaltungen, religiöse Veranstaltungen. Unzulässige Beurlaubungen haben ein Bußgeldverfahren mit einem Bußgeld bis zu 1.500 € zur Folge.

Krankmeldungen für Ihre Kinder können unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt nicht durch einfache Entschuldigung der Eltern eingereicht werden. Sie müssen mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden.